Fachkräfte im Elementarbereich profitieren von der Begleitung durch VHT, wenn sie ihre Arbeit ziel- und ressourcenorientiert gestalten und ihre Fragestellungen konsequent lösungsgerichtet und nicht problemvertiefend bearbeiten wollen.
In der Kita kann VHT die Mitarbeiter*innen dabei unterstützen, Antworten auf folgende Fragestellungen am Bild zu entwickeln
– Wie können wir einzelne schwierige Kinder verstehen und integrieren?
– Was können wir dafür tun, die Inklusion einzelner Kinder zu erreichen?
– Was können wir dafür tun, dass sich traumatisierte Kinder sicher fühlen und sich integrieren?
– Was können wir dafür tun, dass wir die Eltern konstruktiv mit ins Boot holen?
– Wie können wir Situationen so gestalten, dass alle Kinder zu ihrem Recht kommen?
– Wie können wir die Eingewöhnung für alle Beteiligten gut gestalten?
– Wie können wir Bildungsprozesse gut fördern und dokumentieren?
– Wie geht das „Positive Lenken und Leiten (PLL)“?
In der Kita werden die Videoaufnahmen zur Ressourcenanalyse und zur Zielerreichung, nicht zur Problemanalyse eingesetzt, d.h. es wird mit Bildsequenzen gearbeitet, die schrittweise das gewünschte Ziel abbilden. Dabei gilt der Grundsatz, aus gelungenen Situationen zu lernen.
Die Bild- und Interaktionsanalyse ermöglicht es, die Verhaltensmuster der Kinder in ihrem Kontext zu erkennen, zu verstehen und diese Muster abzubilden. Gleichzeitig werden Ansätze sichtbar, wie die erziehenden Erwachsenen die Kinder darin unterstützen können, herausfordernde Situationen zu meistern.
Dabei orientiert sich die Analyse an den Mustern gelungener Kommunikation, der Bindungstheorie, der Verstehenden Haltung und den Erkenntnissen der Traumapädagogik.
Da sich Verhaltensmuster innerhalb von wenigen Sekunden darstellen, reicht eine Videoaufnahme von 10 bzw. 5 x 2 Minuten aus, um den Weg zum Ziel zu zeigen. In Folgeaufnahmen wird die Annäherung an das Ziel sichtbar, was zur Weiterarbeit motiviert.
Fach- und Führungskräfte in der Kita bekommen durch VHT die Möglichkeit, situationsbezogen neue Handlungskonzepte zu entwickeln, die sie professionelle Ziele in kürzerer Zeit und sichtbar erreichen lassen.
Der positive Ansatz steigert durch bildunterstützte Selbstwirksamkeitserfahrungen ihre Zufriedenheit in der Arbeitssituation.
Wenden Sie sich bitte an den SPIN-Landesverband in Ihrer Region.
VHT wird in Einheiten von Aufnahme und Rückschau berechnet. Hinzu kommen das Erstgespräch und die Abschlusssitzung.
Im Kontext der Jugendhilfe wird nach Fachleistungsstunden abgerechnet, bei der VHT-Beratung von Fach-und Führungskräften werden entsprechende Honorarverhandlungen geführt. Hinweise könne die einzelnen Landesverbände geben.
Der Träger einer Einrichtung hat die Verantwortung für das Einholen der Erlaubnis, die Kinder zu filmen. Grundsätzlich gibt es drei Wege:
1. Die Widerspruchslösung: Die Eltern werden per Rundschreiben informiert und wer nicht einverstanden ist, muss das ausdrücklich und schriftlich erklären.
2. Die Zustimmungslösung: Die Eltern müssen auf einem Formular ausdrücklich zustimmen.
3. Die Erlaubnis zum Filmen ist im Aufnahmeantrag in die Kita enthalten.
Wenn es keine Zustimmung gibt, ein Kind zu filmen, muss die VHT-Fachkraft bei der Aufnahme darauf achten, dass es nicht im Bild ist.
Die VHT-Fachkräfte können Ihnen aus ihrer Erfahrung berichten, welche Wege am erfolgreichsten waren.
Die Videoaufnahmen sind Eigentum der Klienten. Sie werden nur zum Zweck der Beratung eingesetzt und in dieser Zeit sicher aufbewahrt. Am Ende der Beratung wird ihnen das Videomaterial übergeben. Wenn sie nicht alles haben wollen, wird der Rest – auf Wunsch in ihrem Beisein – gelöscht.
Sollen Videoaufnahmen zu Präsentations- und Vortragzwecken genutzt werden, bedarf es des schriftlichen Einverständnisses aller Personen, die darauf abgebildet sind.
Für das Einholen des Einverständnisses zum Filmen sind die jeweiligen Träger der Maßnahme zuständig. Liegt das Einverständnis nicht vor, darf diese Person nicht auf den Aufnahmen erscheinen oder muss unkenntlich gemacht werden.