03 Sep Markenschutz oder nicht? Warum „VHT“ kein hochgestelltes ® mehr hat
1997 ließ der SPIN-Bundesverband die Wortmarken „Video-Home-Training(VHT)“, „Video-Interaktions-Begleitung(VIB)“ und „Video-School-Training(VST)“ gesetzlich schützen. Alle Methodenbezeichnungen wurden mit dem hochgestellten® gekennzeichnet. SPIN Deutschland gewann dadurch ein deutliches Profil als Methode im sozialen Bereich.
2010 ließ die Nachfolge-Organisation von SPIN Niederlande, AIT (Associatie Interactiebegeleiding en Thuisbehandeling) die Begriffe als europäische Marken schützen. SPIN Deutschland ließ deshalb bis 2017 den eigenen Markenschutz auslaufen. Die neue Methodenbezeichnung „VHT“ wird ohne hochgestelltes ® verwandt und mit Zusätzen versehen:
VHT in Familien
VHT mit Fachkräften
VHT in der Schule
Wem „VHT“ zu kurz ist, kann bei Bedarf auch „die videobasierte Beratung “ voranstellen. Dies wurde in das Corporate Design aufgenommen, das 2019 verabschiedet wurde.
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